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Planmäßig oder billiger!

Eine Extra-Dienstleistung für alle, die mit RegioJet reisen.

Bei der RegioJet bemühen wir uns darum, an sich selber ständig zu arbeiten, den Service in unseren Zügen und Bussen zu verbessern und ein Maximum für Ihre Zufriedenheit zu tun. Es liegt uns immer daran, dass Sie in Ihr Reiseziel sicher, rechtzeitig und auch in guter Laune ankommen.

Zur Zeit garantieren wir Ihnen Kompensation eines Teils oder auch des ganzen Fahrgeldes, falls Umstände auf der Strecke oder Straße keine rechtzeitige Ankunft der gelben Verbindung in die Zieldestination erlauben. Im Rahmen einer einzigartigen und in Europa unikaten Dienstleistung Garantie der rechtzeitigen Ankunft können Sie bis zu 100% vom Preis Ihrer Fahrkarte zurückbekommen.

Verschuldete oder nicht verschuldete Verspätung?

Die Höhe des Ausgleichs hängt davon ab, ob die Verspätung verschuldet oder nicht verschuldet ist. Verschuldete Verspätungen sind diejenigen, die z.B. wegen einer Panne unserer Busse entstanden sind. Nicht verschuldete Verspätungen sind dann alle anderen, die nicht wegen Busse oder Züge RegioJet entstanden sind, sondern z.B. wegen einer Kalamität oder einem Straßen-/ Bahnbau, mit Ausnahme von Verspätungen bei internationalen Buslinien verursacht durch Pass- und Krankenkontrolle bzw. andere Kontrolle. Im Falle einer Kombination der verschuldeten und der nicht verschuldeten Verspätung ist entscheidend, welche der Verspätungen höher war. Die Kompensationen können nicht zusammengezählt werden, eine maximale Höhe des Ausgleiches ist 100 % des Fahrgelds. Eine Information darüber, ob es um eine verschuldete oder eine nicht verschuldete Verspätung geht, wird Ihnen vom Begleitpersonal im Bus oder im Zug mitgeteilt, jedesmal bei der Meldung der Verspätung zusammen mit Angabe der Gründe, warum es zur Verspätung kam.

Linien nach der Fahrtdauer

Die Fahrtdauer der Linie bis 1:30 Std.

nicht verschuldete Verspätungverschuldete Verspätung
31-90 min. 25 % vom Fahrgeld31-60 min. 50 % vom Fahrgeld
91 und mehr min. 100 % vom Fahrgeld61 und mehr min. 100 % vom Fahrgeld


Gilt für die Linien

  • Brünn-Olomouc
  • Olomouc-Zlín
  • Prag-Most
  • Prag-Liberec
  • Bratislava-Wien

Ergänzende Informationen

  • Die Fahrtdauer der Linie ist eine Zeitangabe vom Fahrplan für eine konkrete Linie, mit der Sie gereist sind.
  • Maximale Höhe des Ausgleichs beträgt 100 % vom Fahrgeld.
  • In dem Fall, dass sie mit einer Buslinie reisen und die Verspätung im Voraus noch vor der Abfahrt bekannt gegeben wird, entsteht kein Anspruch auf Entschädigung. Sie haben die Möglichkeit, die Fahrkarte entweder gebührenfrei zu stornieren (bis zur Ankunft des verspäteten Busses) oder auf die verspätete Buslinie zu warten – jedoch ohne Anspruch auf Entschädigung.
  • Falls Sie mit einer Zugverbindung reisen und die Verspätung im Voraus noch vor der Abfahrt bekannt gegeben wird, entsteht der Anspruch auf Entschädigung in der entsprechenden Höhe jedes Mal.
  • Beim Kauf eines Zugtickets auch trotz der Information, dass die Zugverbindung verspätet wird, entsteht kein Anspruch auf Ersatz eines weiteren Schadens (z.B. Erstattung einer anknüpfenden Verbindung anderer Beförderer). Kein Anspruch auf Ersatz eines weiteren Schadens entsteht ebenfalls bei der Stornierung eines Zugtickets aus dem Grund der Verspätung.

The on-time arrival guarantee only applies to buses/trains operated by STUDENT AGENCY k.s. and RegioJet a.s., it does not apply to buses/trains operated by any other carrier (such as SAD Prešov, etc).

Garantie der rechtzeitigen Ankunft gilt nicht für die Zuglinie in Ústecký Bezirk.

Oft gestellte Fragen

  • Beispiel 1

  • Beispiel 2

    Der Betrag, der Ihnen von uns zurückgezahlt wird, wird automatisch auf Ihre Fahrkarte zugeschrieben. Den Betrag können Sie entweder bar an einer unserer Verkaufsstellen abholen oder ihn zur Zahlung der nächsten Fahrten mit Zügen und Bussen RegioJet nutzen – es liegt nur an Ihnen! Entschädigungsbeträge werden auf ein Bankkonto nicht erstattet werden.

    Es kann aus zwei Gründen sein. Im ersten Fall handelte sich wahrscheinlich um die Situation, dass die Verspätung im Voraus, noch vor der Abfahrt Ihrer Verbindung gemeldet wurde. Falls die Fahrkarte von Ihnen nicht storniert wird, können Sie die verspätete Verbindung abwarten, es entsteht jedoch kein Ausgleichsanspruch. Den zweitmöglichen Fall stellt die Situation dar, wenn die Verspätung auf der Linie, mit der Sie gefahren sind, unbeträchtlich war oder die minimale Ausgleichsdauer nicht erreicht wurde.

    Das Fahrgeld wird nur in dem Fall nicht kompensiert, falls die Verspätung unerheblich ist und eine minimale kompensiere Länge nicht erreicht hat.

    Falls Sie ein Zugticket in dem Moment kaufen, in dem die Verspätung des Zuges bekannt gegeben wird, kann leider das verfallene Ticket für die anknüpfende Verbindung des anknüpfenden Beförderers nicht rückerstattet werden. Die Kompensation für die Verspätung des Zuges der RegioJet wir Ihnen anerkannt.

    Bei Stornierung eines Zugtickets aus dem Grund einer Verspätung entsteht kein Anspruch auf einen weiteren Schadensersatz. Eine Stornierung bedeutet Rücktritt vom Beförderungsvertrag.

    Die Abnahmefrist des Ausgleichs beträgt 6 Monate seit ihrer Zuerkennung. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf den Ausgleich. Es ist also notwendig, an einer unserer Verkaufsstellen vorbeizukommen und den Barbetrag abzuheben oder ihn erneut für die Fahrkarten mit RegioJet zu benutzen.

Wollen Sie uns Ihre Frage lieber schriftlich stellen oder sich persönlich von uns beraten lassen?

Haben Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Brauchen Sie eine konkrete Situation lösen und besprechen? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder setzen Sie sich mit uns in Kontakt unter der Telefonnummer: +420 222 222 221.